Genetische Taktzählung
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Die konventionelle Taktzählung dient der numerisch-chronologischen Orientierung in gedruckten Notentexten. Genutzt wird sie in der musikwissenschaftlichen Analyse bei philologischen Nachweisen (z. B. im Lesartenverzeichnis) und zur Verständigung in der musikalischen Probenpraxis. Da sie in geschlossenen Werktexten gebraucht wird, bezeichnet jede einzelne Taktzahl einen bestimmten Takt innerhalb eines durchweg gültigen Notentextes. Diese Zählung wirft (fast) keine Probleme auf.
Für die genetische Darstellung von Werkstattdokumenten reicht die Zählung allerdings nicht aus, weshalb im Projekt Beethovens Werkstatt eine genetische Taktzählung eingeführt wurde. Diese nimmt neben der numerisch-chronologischen Einzeltaktzählung zugleich auch Funktionsbestimmungen vor. So enthält sie Informationen zum genetischen Stellenwert eines Taktes und zur kontextuellen Einbettung der Varianten.
Die Grundvoraussetzung der genetischen Zählung ist, dass ihr die Taktzählung der letzten gültigen Variante zugrunde liegt. Alle Varianten werden der Reihenfolge ihrer Entstehung entsprechend mit Buchstaben benannt: Die erste Variante wird mit „a“ bezeichnet, die danach entstandene mit „b“, usw. Bei geschlossenen Varianten, die vollständig in einen Kontext integriert sind, wird ein Großbuchstabe, bei offenen, also nicht kontextintegrierten Varianten ein Kleinbuchstabe verwendet.